Transparenzbekanntmachung
Bekanntmachung gemäß EU-Verordnung 2024/900 (Transparenz und Targeting politischer Werbung) und Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 für politische Kommunikation zur Kommunalwahl Straubing am 08.03.2026.
Finanzierung & Budget
Diese Transparenzbekanntmachung umfasst alle Kommunikationsmaßnahmen der SPD Straubing zur Kommunalwahl 2026, die auf diese Seite verweisen.
1. Digitale Kommunikation (Websites)
Julian Guggeis · Guggeis IT
Innere Passauer Straße 8, 94315 Straubing
Budget-Kategorie: €0 bis €500
Umfasst: mutig-fuer-straubing.de, kandidaten.mutig-fuer-straubing.de, programm.spd-straubing.de (Domains, Hosting, technischer Betrieb). Entwicklung als persönliche Eigenleistung.
Art: Persönliche Zuwendung zur Unterstützung der SPD Straubing
2. Druckmaterialien (Plakate, Flyer, Broschüren)
SPD Straubing
Koppgasse 10, 94315 Straubing
Budget-Kategorie: €5.000 bis €10.000
Umfasst: Wahlplakate, Flyer, Broschüren, Postwurfsendungen und sonstige Druckerzeugnisse für den Kommunalwahlkampf 2026.
Art: Parteimittel der SPD Straubing
Verbreitungszeitraum
Dezember 2025 bis März 2026
Die Website wird im Rahmen des Kommunalwahlkampfs 2026 betrieben. Die Kommunalwahl in Straubing findet am 08. März 2026 statt.
Zweck der Kommunikation
Diese Website dient der Information über:
- •Die Kommunalwahl in Straubing am 08. März 2026
- •Die Kandidatinnen und Kandidaten der SPD Straubing
- •Das Wahlprogramm und die politischen Ziele der SPD Straubing
- •Möglichkeiten zur Beteiligung am Wahlkampf
Targeting und Personalisierung
Diese Website verwendet kein personalisiertes Targeting.
Es werden keine Nutzerdaten für Werbezwecke erhoben oder verwendet. Die Website ist öffentlich zugänglich und zeigt allen Besuchern die gleichen Inhalte. Es werden keine Tracking-Cookies für Werbezwecke eingesetzt.
Diese Transparenzbekanntmachung entspricht den Anforderungen der EU-Verordnung 2024/900 (Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410, die seit dem 10. Oktober 2025 anzuwenden sind.